Krankenversicherung: Wer den Status ändert, muss drei Jahre warten

06-MAY-10

Wird ein privat krankenversicherter, freier Mitarbeiter oder Berater vom bisherigen Auftraggeber in einen festen Job übernommen, so wird dieser vormals Selbstständige – unabhängig von seinem gegebenenfalls hohen Verdienst – wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Und das für mindestens drei Jahre. Denn so lange muss das Gehalt eines Arbeitnehmers hintereinander über der jeweils geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen, um sich anschließend wieder privat versichern zu können. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat diese Praxis bestätigt. Auch auf die Wahrung seines Besitzstandes könne sich ein Versicherter nicht berufen, der am Stichtag (2.2.2007) selbständig war. Wer als privat versicherter Selbstständiger zurück ins Angestelltenverhältnis geht, der ist in die Gesetzliche zurückgekehrt. (LSG Baden-Württemberg, 4 KR 1420/09)